Erweiterung der Klasse B für Leichtkrafträder bis 125 ccm. Schulung ohne Prüfung.
Mit B196 darfst Du als Inhaber der Klasse B auch 125er-Motorräder fahren, ohne eine eigene A1-Prüfung abzulegen.
Was darfst du fahren?
Motorräder bis 125 ccm und 11 kW (wie A1), aber nur im Inland. Es ist kein eigenständiger Motorrad-Führerschein, sondern eine Eintragung zu Klasse B.
Voraussetzungen
Mindestens 25 Jahre alt und seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Klasse B.
Ablauf
Eine Schulung mit vier Theorie-Einheiten und fünf Praxis-Einheiten, ganz ohne Prüfung. Danach wird die Schlüsselzahl 196 eingetragen.
Besonderheiten
B196 ist in Bremen sehr beliebt bei Pendlern, die schnell auf den Roller umsteigen wollen. Wir terminieren die Schulung kompakt.
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